Doctoris Martini Lutheri Acta VVormaciæ in Comitiis Imperialibus Principum. Anno salutis nostrae M.D.XXI. 

8 Doctoris Martini
8 Doctoris Martini

[Hagenau] : [Thomas Anshelm], 1521.- [10] Bl. ; 4º

Einheitssachtitel: Acta et res gestae D. Martini Lutheri in Comitiis Principum Wormaciae
Enthaltene Werke: Erasmus, Desiderius: Axiomata pro causa Martin Lutheri theologi. Oecolampadius, Johannes: Iudicium de doctore Martino Luthero

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 99; Benzing 910, VD16 ZV 60
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 80

Link zum Volltext: (Exemplar der Stadtbibliothek Worms)

Der lateinischen Ausgabe der Causa Lutheri, die in Hagenau im Elsass bei Thomas Anshelm erschien, einem der bedeutendsten Drucker der Humanisten (u.a. fast sämtlicher Werke von Johannes Reuchlin), sind zwei humanistische ‚Verteidigungsschriften‘ für Luther beigefügt:

(1.)Im November 1520 trafen sich Erasmus und Friedrich der Weise in Köln, wohin sich auch Karl V. nach den Krönungsfeierlichkeiten in Aachen begeben hatte. Auf Veranlassung des kurfürstlichen Rates Georg Spalatin brachte Erasmus 22 Axiomata zu Luther und dessen Gegnern zu Papier. Nach Erasmus hatten an der religiösen Verwirrung diejenigen Schuld, die ihre Absicht tyrannisch durchzusetzen versuchen. Von allen Universitäten hätten nur zwei - Löwen und Köln - Luther verdammt, ohne ihn zu widerlegen. Luther verlange daher zurecht eine öffentliche Disputation und unverdächtige Richter. Erasmus rät zu Nachgiebigkeit und zur Klärung durch ein öffentliches Konzil. - Der vorsichtige Gelehrte forderte von Spalatin das Manuskript zurück, der aber behielt eine Abschrift, die daraufhin in Druck ging.
(2.) Der spätere Basler Reformator Johannes Oekolampad, damals Mönch im Brigittenkloster Altomünster, verfasste 1520 ein Iudicium (Urteil) zugunsten von Luther.

Die Tendenz der elsässische Flugschrift pro Luther zeigt sich etwa auch in der Formulierung im Anschluss an die Aufzählung von drei Schriften, die Luther zum Widerruf vorgelegt wurden (Psalmenkommentar, Von den guten Werken, ‚Kommentar‘ zum Vaterunser): „praeter hos alii libelli christiani non contentiosi.“ (= außer diesen weitere christliche, nicht streitsüchtige Büchlein).

8 doctoris martini 2
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