Von der Freiheit eines Christenmenschen

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(2.) Aleander: „De libertate christiana“ = Von der Freiheit eines Christenmenschen , 1520 (WA 7,20-38)

Von der freyheyt eynes Christenmenschen . Martinus Luther. – Wittenberg : [Melchior Lotter d. J.], 1520.
[16] Bl. : Ill. (Titeleinfassung) ; 4°
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Czu Vuittenbergk: Jm XX iar.

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 95; Benzing 735, VD16 L 7196
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 51

Volltext: Link zum Volltext(Exemplar der Stadtbibliothek Worms)

Epistola Lvtheriana Ad Leonem Decimvm Svmmvm Pontificem. Tractatus De Libertate Christiana .
Wittenberg: [Johann Rhau-Grunenberg], 1520. - [17] Bl. ; 4°
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Vuittembergae. - Kolophon: Anno Domini M. D. X X.

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 60; Benzing 755, VD16 L 4630, VD16 L 7220
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 49

Link zum Volltext : (Exemplar der Staatsbibliothek Bamberg)

Link : Deutsche Übersetzung des Briefes an Papst Leo X.

Vermutlich im Oktober 1520 veröffentlichte Luther seine Freiheitsschrift zugleich in deutscher und lateinischer Sprache. Mit der lateinischen Fassung, die er mit einem Brief auch an Papst Leo X. (1475–1521) übersandte, wandte er sich an das gelehrte Publikum, um sein theologisches Verständnis des Christseins in Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche darzustellen. Mit der deutschen Fassung richtete sich Luther an das Laienpublikum, um in einfacher Sprache zu beschreiben, „was ein Christenmensch ist und wie es mit der Freiheit steht, die ihm Christus erworben und gegeben hat“. Anlass für die Freiheitsschrift war die Veröffentlichung der gegen Luther gerichteten Bannbulle durch Eck. Der päpstliche Kammerherr von Miltitz, der mit Luther persönlich verhandelte, meinte noch in dieser Situation, vermitteln zu können, und veranlasste Luther zu seinem Sendbrief an Leo X., dem dieser die Freiheitsschrift als Darlegung seines Glaubens beifügte. In diesem Sendbrief ist Luther zwar bereit, zwischen dem besser zu informierenden Papst als Person und seiner kurialen Umgebung zu unterscheiden; gleichwohl sieht er sich nicht in der Lage, in der theologischen Sache Widerruf zu leisten, sondern verlangt vielmehr, dass der Papst sich unter das Wort Gottes und in dessen Dienst stellt. So klingt im Sendbrief bereits die Verurteilung des Papstes als antichristlich an. Die Freiheitsschrift begründet nun die christliche, vom Evangelium gewirkte Freiheit des Christenmenschen und tut das durch eine scheinbar paradoxe Aussage: Der Christenmensch ist ein freier Herr aller Dinge und zugleich ein dienstbarer Knecht aller Dinge. Luther geht dabei im Wesentlichen von Paulus aus. Freiheit ist nicht der Rückzug in die Freiheit des geistigen Gotterlebens, also bloß geistigen Lebens. Vielmehr ist der geistliche Mensch der ganze Mensch, auch nach seiner leiblichen Seite, aber als der neue Mensch in Christus. So ist Freiheit für Luther ein von Christus erwirktes, aber dann auch in die Weltbezüge und in das Handeln weiterwirkendes Geschehen. 

Manfred Jacobs, in: Martin Luther: Ausgewählte Schriften hrsg. von Karin Bornkamm und Gerhard Ebeling,
Bd 1: Aufbruch zur Reformation, 1. Aufl. Frankfurt am Main 1982, S. 238

Von dem überwältigenden Erfolg der Freiheitsschrift zeugen die achtzehn deutschen und zehn lateinischen Auflagen, die zwischen 1520 und 1524 erschienen sind. Es folgten Übersetzungen ins Tschechische (1521), Französische (1525?), Englische (um 1535), Niederländische, Spanische (1540) und Italienische (um 1546).

Johann Rhau-Grunenberg – der erste Lutherdrucker

Die vorliegende lateinische Ausgabe stammt von Johann Rhau-Grunenberg, der auf Einladung von Luthers Vertrautem und Beichvater Johann von Staupitz, Gründungsprofessor der Universität Wittenberg (1502) und Generalvikar der deutschen Observanten-Kongregation des Augustinerordens, 1508 im Wittenberger Augustinerkloster seine Offizin eröffnet hatte, nachdem er zuvor Mitarbeiter eines Erfurter Druckers gewesen war. Als Herausgeber der von Rhau-Grunenberg gedruckten Theologia deutsch (VD16 T 890, Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 8), nach dem Handschriftenfragment einer mystischen Schrift des 14. Jahrhunderts, betätigte sich Luther 1516 erstmals publizistisch.

In den meisten Lutherdrucken von Rhau-Grunenberg fehlt die Angabe des Druckers; er legte jedoch Wert auf die Nennung des Druckortes Wittenberg, um die Authentizität der Lutherschrift herauszustellen.
(Auch Drucker von Lutherschriften an anderern Orten verzichteten häufig - wohl auch zum Schutz vor kirchlicher bzw. landesherrlicher Zensur - auf den ‚Firmennamen’ auf der Titelseite oder in der Schlussschrift (Kolophon), gaben jedoch als ‚Qualitätsmerkmal’ vor, der Druckort sei „Wittenberg“. - Erst der modernen Buchforschung ist es gelungen, Frühdrucke ohne Druckerangabe durch Vergleich von Drucktypen bestimmten Werkstätten zuzuordnen. Die meisten Drucker stellten ihre eigenen, in Form und Format manchmal nur minimal voneinander abweichenden Typensätze her. Allerdings wurde gerade von kleineren Werkstätten Typensätze auch bei anderen Druckern/Typenschneidern erworben, so dass die Bestimmung des Druckers über die Drucktypen nicht immer eindeutig ist. Im Einzelfall kann für die Bestimmung auch das Wasserzeichen des Papiers, das Firmenzeichen der Papiermühlen, hilfreich sein, da die Drucker ihr Papier von bestimmten Papiermühlen bezogen.)

Mit der Qualität von Rhau-Grunenbergs Drucken war Luther nicht zufrieden - „Ich kann gar nicht sagen wie mich dieser Druck reut und verdrießt. Daß ich doch kein deutsches Manuskript geschickt hätte. So dreckig, so liederlich so wirr wird’s gedruckt von dem Dreck der Typen und des Papiers noch ganz abgesehen! Der Drucker Johannes bleibt sich immer gleich, ist unverbesserlich!“ – lobte Rhau –Grunenberg aber in seinen Tischgesprächen 1532 – im Gegensatz zu Lotter – als gottesfürchtigen, redlichen Menschen. [zit. nach: Christoph Reske: Die Buchdrucker des 16. und 17. Jahrhunderts im deutschen Sprachgebiet. Auf der Grundlage des gleichnamigen Werkes von Josef Benzing, Wiesbaden 2007 (Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen ; Bd 51), S. 992].

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