Unterricht auf etliche Artikel, die ihm von seinen Abgönnern aufgelegt und zugemessen werden
(5.) Aleander: „Assertio articulorum Germanico“ = Unterricht auf etliche Artikel, die ihm von seinen Abgönnern aufgelegt und zugemessen werden, 1519 (WA 2,69-73)
Doctor Martini Luther Augustiners vnderrichtung. auff
etlich artickel die im von seinen mißgünnern auffgelegt vnd zugemessen werden.
- Augsburg : Jörg Nadler, 1520. - [4] Bl. : Ill. (Titelholzschnitt) ; 4°
Kolophon: Gedruckt zu Augspurg durch Jörge[n] Nadler im XX iar.
Bibliograph. Nachweis: D.
Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 88; Benzing 304, VD16 L 6844
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 76
Link zum Volltext: (Exemplar der Stadtbibliothek Worms)
1518 wurde der päpstliche Kammerherr Karl von Miltitz als Nuntius nach Sachsen gesandt, um ein Stillhalteabkommen mit Luther auszuhandeln und Kurfürst Friedrich den Weisen, dem Miltitz als Ehrengabe Leos X. die Goldene Tugendrose überreichte, davon abzubringen, Luther weiterhin zu schützen. Im Januar 1519 hatte Miltitz mit Luther eine Unterredung in Altenburg, bei der dieser ihm weitreichende Zusagen machte, die er u. a. mit seiner Schrift Unterricht auf etliche Artikel vom Februar 1519 einlöste.
In der Schrift, die nur aus wenigen Blättern besteht und die er in Briefen an Freunde als seine „Apologie“ bezeichnete, will Luther "schädlichen Zungen begegnen", durch welche er dem einfältigen Volk in gewissen Artikeln fälschlich verdächtig gemacht worden sei, nämlich in betreff der Artikel "von der lieben Heiligen Fürbitt, vom Fegfeuer, von dem Ablass, von den Geboten der heiligen Kirche, von den guten Werken, von der römischen Kirche". Luther bekennt sich hier noch zur katholischen Lehre. So billigt er die Anrufung der Heiligen, ja er hält es sogar für eine Tatsache, dass Gott an ihren Leichnamen und Gräbern Wunder bewirkt. Am Fegefeuer hält er ebenfalls fest und daran, dass man den Seelen im Fegefeuer mit Gebet und Almosen helfen kann. Allerdings lasse sich nicht mit dem Ablass in Gottes Gericht eingreifen. Den Ablass lässt Luther als eine Entledigung der für die Sünde auferlegten Genugtuung gelten, setzt ihn aber auch jetzt weit unter die von Gott gebotenen guten Werke. Man dürfe aber nicht auf die guten Werke als Verdienst bauen, sondern allein auf Gottes Gnade. Kirchliche Vorschriften, wie das Fastengebot, stehen zum Gebot Gottes und den ewigen Sittengesetzen wie Stroh zu Gold und Luther erhofft sich von einem Konzil die Abmilderung der kirchlichen Vorschriften. Die römische Kirche, in welcher Petrus und Paulus und Tausende von Märtyrern ihr Blut vergossen haben, sei von Gott vor allen andern geehrt und trotz ihrer gegenwärtigen Mängel solle man sich nicht von ihr abwenden. Wie weit aber die päpstliche Gewalt reiche, solle man die Gelehrten ausfechten lassen, denn für der Seelen Seligkeit habe die päpstliche Gewalt keine Bedeutung, da Christus seine Kirche nicht auf äußere Gewalt oder irgendwelche zeitliche Dinge, sondern auf Liebe, Demut und Einigkeit gegründet habe.
Julius Köstlin: Luther,
sein Leben und seine Schriften. 3. Bd: Das reformatorische Werk und der
fortschreitende Kampf, vom Ablassbrief 1517 bis zum Wormser Reichstag 1521,
Elberfeld 1883, S. 243f.