Appellation oder Berufung an ein  christliches freies Konzil von dem Papst Leo und seinem unrechten Frevel,    erneuert und repetiert

10_Doctoris Martini
10_Doctoris Martini

(7.) Aleander: „Appellatio ad concilium“ = Appellation oder Berufung an ein christliches freies Konzil von dem Papst Leo und seinem unrechten Frevel, erneuert und repetiert , 1520 (WA 7,85-90)

Doctoris Martini Luther Appellation odder beruffung an eyn Christlich frey Co[n]ciliu[m] von dem Bapst Leo vnd seynem vnrechtem freuell vorneweret vnd repetiret. - Wittemberg : [Rhau-Grunenberg], 1520.- [4] Bl. ; 4° Einheitssachtitel: Appellatio ad concilium <dt.>; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Wittemberg. M.D.xx.

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 54 ; Benzing 772, VD16 L 3857

Stadtbibliothek Worms, Signatur: -Mag- LB 36

Link zum Volltext: (Exemplar der Stadtbibliothek Worms)

Nachdem er in Augsburg durch Cajetan verhört und zum Widerruf aufgefordert worden war (Oktober 1518), unternahm Luther zunächst, den Bestimmungen des Kirchenrechts entsprechend, eine Appellation an Papst Leo X. Den Akt vollzog er am 16.10.1518 vor Notar und Zeugen. Weil er aber vom Papst kaum Hilfe erwarten konnte, unternahm er kurz darauf einen weiteren Schritt: eine Appellation oder Berufung an ein allgemeines Konzil. Der Akt wurde am 28.11.1518 notariell aufgenommen. Damit griff Luther einen Rechtsweg auf, der damals sehr umstritten war. Der sich am Anfang des 15. Jahrhunderts stark behauptende Konziliarismus (Konzil von Konstanz) hatte bereits wieder zugunsten des päpstlichen Primats schwere Rückschläge erlitten, was auch Luther bewusst war. Die Berufung von 1518 wurde gegen Luthers Willen veröffentlicht. Er wollte sie nur im Falle einer Verbannung verbreiten. Deshalb kam er 1520 darauf zurück, nachdem ihm die päpstliche Bulle Exsurge Domine vom 15.6. den Bann angedroht hatte. Am 17.11.1520, im Zeichen der ablaufenden Frist zum Widerruf, erneuerte und wiederholte er seine Appellation vor Notar und Zeugen. Er fügte eine Begründung seines Vorgehens und einen Aufruf an alle Obrigkeiten hinzu, dem Papst zu widerstehen und der Bulle nicht zu folgen. Die deutsche Fassung hält sich nicht an die strengen juristischen Formen der lateinischen Appellationen, sondern soll vielmehr eine Bekundung von Luthers Schritt für das Christenvolk sein.

P. Bühler, in: Martin Luther: Ausgewählte Schriften hrsg. von Karin Bornkamm und Gerhard Ebeling, Bd 3: Auseinandersetzung mit der römischen Kirche, 1. Aufl. Frankfurt am Main 1982, S. 70

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