(9.) Aleander: „Quod respondeant confitentes super lectione librorum Martini“ = Ein Unterricht der Beichtkinder über die verbotenen Bücher , 1521 (WA 7, 290-298)
Eynn Untherricht fur die beycht kynder. vbir die
vorpottenn bucher Doct. Martini Luther. - Wittenberg : [Johann
Rhau-Grunenberg], 1521. - [4] Bl. ; 4°
Vorlageform des Erscheinungvermerks: Uittembergk. 1521.
Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr.
128; Benzing 836, VD16 L 6865
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 98
Link zum Volltext : (Exemplar der Stadtbibliothek Worms)
Die päpstliche Bannandrohungsbulle vom 15. Juni 1520 „gegen die Irrtümer Martin Luthers und seiner Anhänger“ verdammt alle Schriften Luthers, die diese Irrtümer enthalten. Keiner darf sie lesen, verbreiten oder aufbewahren; sie sind öffentlich und feierlich zu verbrennen. In der nächsten Umgebung Luthers, in den Bistümern Brandenburg, Merseburg und Meißen, ließ Eck die Bulle veröffentlichen und gebot den Bischöfen und Prälaten, nach Luthers Schriften zu suchen. Diese wiesen die Priester und Mönchen an, im Beichtstuhl das Bücherverbot durchzusetzen und keinen zu absolvieren, der die Bücher weiterhin lesen und verbreiten wollte. Bei dem bestehenden Zwang zur Beichte und ihrer Hochschätzung im Zusammenhang des Bußsakraments brachte diese Durchsetzung der Bulle die Anhänger Luthers in schweren Konflikt. In dieser Situation nimmt Luther seine Verantwortung für die in ihrem Gewissen bedrängten Beichtkinder mit diesem Unterricht wahr. Er rät und ermutigt, sich im Beichtstuhl nicht in die noch nicht entschiedene Streitsache um seine Lehre hineinziehen, sich aber die Absolution bedingungslos geben zu lassen, die nach seinem reformatorischen Verständnis im Namen Gottes bedingungslos zu gewähren ist. Wird sie verweigert, missbraucht der Priester sein Amt und muss dafür am Jüngsten Tag Rechenschaft geben. Das Beichtkind aber „ist vor Gott gewiss absolviert“. Der Unterricht erschien nach dem 10. Dezember 1520, dem Tag, an dem Luther die Bulle samt dem kanonischen Recht in Wittenberg öffentlich verbrannte, und vor dem Reichstag in Worms. Er bezeugt, wie Luther in spannungsvoller Zeit Seelsorger bleibt und entschieden an seinem neuen, reformatorischen Verständnis des bedingungslos absolvierenden Wortes festhält. Zur öffentlichen Verantwortung seiner Lehre ist er bereit.
Oswald Bayer, in: Martin Luther: Ausgewählte Schriften hrsg. von Karin Bornkamm und Gerhard Ebeling, Bd 3: Auseinandersetzung mit der römischen Kirche, 1. Aufl. Frankfurt am Main 1982, S. 77