Assertio omnium articulorum Martini Lutheri per bullam Leonis X. novissimam damnatorum

4_Assertio Omnivm_
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(15.) Aleander: „Assertio articulorum“ = Assertio omnium articulorum Martini Lutheri per bullam Leonis X. novissimam damnatorum, 1520(WA 7, 94-151)

Assertio Omnivm Articvlorvm M. Lutheri, per Bullam Leonis, X. nouissima[m[ damnatoru[m].
Wittenberg : [Melchior Lotter d. J.], 1520. - [34] Bl. : Ill (Titeleinfassung) ; 4°
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Vvittembergae. Anno. M.D.XX.

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 55; Benzing 779, VD16 L 3875

Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 37

Link zum Volltext : (Exemplar der Stadtbibliothek Worms) 

Möglicherweise lag beim Lutherverhör nicht ein Exemplar dieser frühen Wittenberger Ausgabe aus, sondern ein Exemplar der 1521 (vor dem Lutherverhör?) bei dem Wanderdrucker Hans von Erfurt in Worms erschienenen lateinischen Ausgabe (VD16 L 3879).

Grund vnnd vrsach aller Artickel D. Marti. Luther: szo durch Romische Bulle vnrechtlich vordampt seyn.
Wittenberg : [Melchior Lotter d. J.], [1521]. - [56] Bl. : Ill. (Titeleinfassung) ; 4°
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Vuittemberg.

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 113; Benzing 846, VD16 L 4790
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 57

In der Bannandrohungsbulle Exsurge Domine vom 15. Juni 1520 wurden 41 Sätze Luthers verworfen und ihr Widerruf gefordert, ohne weitere Begründung. Ein Widerruf nur aufgrund der formalen Autorität des Papstes, nicht mit Bezug auf dargelegte Sachgründe war für Luther, aber auch für Kurfürst Friedrich den Weisen nicht akzeptabel. Letzterer erwartete freilich umgekehrt von Luther, dass dieser die Schriftgemäßheit der kritisierten Sätze darlege. Das tat er in der Assertio , die er selbst ins Deutsche übersetzte und dabei vereinfachte und verschärfte. Nach Luther muss eine theologische Argumentation von den Worten Gottes als dem ersten Prinzip, das das Allerbekannteste und in sich selbst Gewisse ist, ausgehen und dieses rational entwickeln. Ohne Schriftbegründung gilt auch die Autorität des Papstes nichts. Dass seine Schriftauslegung im Konsens mit der Lehre der Kirche ist, zeigt Luther durch zahlreiche Zitate von Kirchenvätern, vor allem von Augustinus. Eine Reihe der kritisierten Sätze widerruft Luther tatsächlich, jedoch nur, um sie zu verschärfen und so zu bekräftigen. Er bietet eingehende Begründungen für alle wichtigen inkriminierten Sätze; teilweise sind das Zusammenfassungen seiner jahrelangen theologischen Arbeiten zu den Problemen von Sünde und Gnade, Glauben und unfreiem Willen, guten Werken und Sünde des Gerechtfertigten auch im Tun des Guten. Diese Themen sind ihm wichtiger als die ebenfalls erörterten Fragen der Autorität von Papst und Konzilien. Statt zu widerrufen, wendet er den Vorwurf der Häresie nun gegen den Papst, weil dieser einen Widerruf von theologisch wohl begründeten Lehren forderte. Der Papst lege die Schrift nicht nach ihrem eigenen Geist aus und verfälsche sie damit. Er beanspruche das Recht, neue Glaubensartikel aufstellen zu können. Darum sieht Luther in ihm den Antichrist.

Theodor Dieter: Art. Assertio omnium articulorum Martini Lutheri per bullam Leonis X. Novissimam damnatorum , in: Das Luther-Lexikon hrsg. von Volker Leppin und Gury Schneider-Ludorff, 2. unveränd. Aufl., Regensburg 2015, S. 79f.

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