Das Wormser Edikt

Der Römischen Kaiserlichen Maiestat Edict wider Martin Luthers Bücher vnd leere seine anhenger Enthalter vnd nachfolger, vnd etlich ander schmeliche schrifften. Auch gesatz der Truckerey.

12 Maiestat Edict wider Martin _
12 Maiestat Edict wider Martin _

Carolvs Ad Mandatum domini Jmperatoris proprium.

[Straßburg] : [Johann Grüninger], 1521. - [1] Bl. (224 Zeilen) ; 2º
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: ... Wurmbs am achten tag des Monets May. Nach Christi geburt. Fünffzehenhundert vnd im Einundzweinzaiste[n]. ...

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 10; J. Benzing: Die amtlichen Drucke des Reichstags, in: F. Reuter (Hrsg.): Der Reichstag zu Worms von 1521, Worms 1971, S. 443: Kat.Nr. B I 7
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 5

Link zum Volltext: (Exemplar der Stadtbibliothek Worms, nach dem Faksimile 1983)

Das Schlüsseldokument der Causa Lutheri ist das Wormser Edikt , in dem Karl V. über Luther und seine Anhänger die Reichsacht verhängte, womit das Verbot der Lektüre und Verbreitung seiner Schriften verbunden war. Luther selbst sollte von jedermann, der seiner habhaft werden konnte, an Rom ausgeliefert werden, und es war verboten, ihn zu beherbergen. Verfasser war Nuntius Aleander, der das Edikt sogleich in Druck gab. Die Druckvorbereitungen mussten aber abgebrochen werden, als der kaiserliche Großkanzler Gattinara ihm mitteilte, dass zunächst noch die Zustimmung der Reichsstände einzuholen sei. Am 21. Mai 1521 erfolgte der Reichstagsabschied, bereits am 23. Mai reisten die mit Luther sympathisierenden Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz ab. Am 25. Mai fand die Schlusssitzung des Reichstages statt. Anschließend, aber noch am selben Tag, eröffnete der Kaiser den verbliebenen Reichsständen das Mandat, nunmehr als „Edikt“ bezeichnet. Ohne Diskussion und Änderung erklärte Kurfürst Joachim I. von Brandenburg die Zustimmung der Reichsstände. Am folgenden Tag wurde es ausgefertigt, trug allerdings das Datum des 8. Mai 1521 und erweckte so den Anschein, noch während des Reichstages zustande gekommen zu sein.


Am 26. April, also noch vor dem ‚vordatierten’ Inkrafttreten des Edikts, war Luther - gestützt auf das vom Kaiser gewährte freie Geleit - mit seinen Begleitern bereits aus Worms abgereist. Seit dem 4. Mai stand er unter dem Schutz seines Landesherrn, Friedrich des Weisen, auf der Wartburg.

In der Luther-Bibliothek befindet sich das Exemplar eines Plakats, auf dem das Edikt öffentlich verkündet wurde; der Einblattdruck stammt von Johann Grüninger in Straßburg.

Der hohe Erinnerungswert dieses Rarissimums über Worms hinaus zeigt sich darin, dass es häufig zu großen historischen Ausstellungen ausgeliehen wird; so war der Plakatdruck auf der 2. Sächsischen Landesausstellung Glaube und Macht – Sachsen im Europa der Reformationszeit in Torgau (2004), auf der Ausstellung Ritter! Tod! Teufel? Franz von Sickingen und die Reformation im Landesmuseum Mainz (2015) und der Ausstellung Der Rhein. Eine europäische Flussbiographie in der Bundeskunsthalle in Bonn (2016) zu sehen.

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