Ein [kleiner] Sermon von dem Wucher

15_Ain Sermon von_
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(10.) Aleander: „Quidam sermo, ubi est homo pictus cum baculo“ = Ein [kleiner] Sermon von dem Wucher, 1519

(WA 6,3-8)

Eyn Sermon von dem wucher / D. M. L. - Leipzig : Valentin Schumann, 1519. - [4] Bl. : Ill.
(Titelholzschnitt, Druckermarke) ; 4°
Kolophon: Hat lassen drucken tzu Leiptzk Ualten Schuman Nach Christi geburt. Tausent funffhundert vnd ym neuntzehenden iar.

Bibliograph. Nachweis: D. Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 44; Benzing 537, VD16 L 6436

Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 32

Link zum Volltext : (Exemplar der Stadtbibliothek Worms)

Aleanders Titelangabe zum Kleinen Sermon von dem Wucher („Quidam sermo, ubi est homo pictus cum baculo“) bezieht sich nicht auf den Titel selbst, sondern auf den Titelholzschnitt: ein Wucherer mit Knüppel (lat. baculum = Stock, Stab), dem der Befehl „Betzal / odder gibt tzinsz“ in den Mund gelegt wird.

Die beiden Sermone zum Wucher, der sogenannte Kleine Sermon von 1519 und der Große Sermon von 1520, setzen sich mit Geiz, Zins und Wucher auseinander und prangern das öffentliche Wirtschaften auf dem Markt und im Handel an. Luther reagiert in diesen Sermonen auf die sich zuspitzende Lage der Bauern. Eine Häufung von Missernten, zuletzt in den Jahren von 1515 bis 1519, hatte die Bauern zu Kreditaufnahmen gezwungen, die oft in einen Verlust ihres Besitzes mündeten. Das mittelalterliche Zinsverbot im christlichen Raum war ins Wanken geraten. Das kanonische Kirchenrecht hatte das Zinsnehmen als Wucher verboten. Nun stellte sich die katholische Theologie, insbesondere Luthers Kontrahent Dr. Eck und die ihm folgende Tübinger Schule, auf die neue Situation ein und erklärte einen Zins bis fünf Prozent für akzeptabel. Luther wendet sich in seinen Sermonen grundsätzlich gegen den Wucher sowohl bei Warengeschäften (Handelskapital) als auch beim Leihen (Geldkapital). Besonderes Augenmerk widmet er dem Zinskauf, einer Art Hypothekengeschäft. Ein Schuldner setzte dabei ein Grundstück als Pfand für einen Kredit ein oder trat den Nießbrauch des Grundstücks ab, konnte dieses aber durch Tilgung der Schuld wieder zurückerwerben. Luther erkennt darin blanken Wucher. Dabei macht Luther das Gebot der Nächstenhilfe aus der Bergpredigt zur Leitperspektive für wirtschaftliches Handeln. Ausdrücklich orientiert er sich an Mt 5,40-42 und stellt drei Regeln auf: Bedürftigen ist umsonst zu geben, Leihen soll ohne Zins erfolgen und was mit Gewalt abgedrungen wird, soll man in Liebe fahren lassen. Seine Begründung ist theologisch: Gott ist ein Gott der Armen und Bedürftigen. Wahrer Gottesdienst besteht darum im Geben und Leihen (ohne Zins).

Martin Hoffmann: Luther als Kritiker von Religion und Kapitalismus, In: Begegnung & Gespräch. Ökumenische Beiträge zu Erziehung und Unterricht, III / 2017, Nr. 180

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