(6.) Aleander: „Ad officialem in Stolpen“ = Antwort auf die Zettel, so unter des Offizials zu Stolpen ist ausgegangen, 1520 (WA 6,137-141)
Doctor Martinus Luthers antwort Auf die zedel, so vnd
des Officials zu Stolpe[n] sigel ist außgangen
[Straßburg] : [Martin Flach],
[1520]. - [4] Bl. : Titeleinfassung (HS) ; 4°
Bibliograph. Nachweis: D.
Johannes: Luther-Bibliothek, Nr. 52; Benzing 613, VD16 L 3827
Stadtbibliothek Worms / Luther-Bibliothek, Signatur: -Mag- LB 36a
Link zum Volltext: (Exemplar der Stadtbibliothek Worms)
Der Laienkelch
Der in Stolpen residierende Bischof von Meißen hatte in einem Mandat vom 24.1.1520 Luthers „sehr pragischen“ (=hussitischen) Sermon von dem hochwürdigen Sakrament verboten und befohlen, das Kirchenvolk zu unterrichten, dass unter jeder Gestalt des Altarsakraments - also auch allein in der Gestalt des Brotes – der ganze Christus sei und dass die Laien nach einem konziliaren Beschluss das Sakrament allein in der Gestalt des Brotes empfangen sollten. Hierauf schrieb Luther die satirische Antwort auf dem mehr „tölpische[n] als stölpisch[n] Zettel“. Hinterlistig wählte Luther den bischöflichen Offizial statt den Bischof selbst zum Gegner. Er bestritt nicht, dass Christus auch allein in der Gestalt des Brotes gegenwärtig sei; den Laien stehe aber gemäß der Einsetzungsworte auch der Laienkelch zu.